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Sri Lanka Visumpolitik

Machen Sie sich mit der Visapolitik Sri Lankas vertraut und informieren Sie sich über die Visabestimmungen für Ihre Staatsangehörigkeit.

Visapolitik Sri Lanka

Auf dieser Seite finden Sie alles über die Visapolitik Sri Lankas, inklusive Anforderungen für die verschiedenen Staatsangehörigkeiten und erforderlichen Dokumente.

Die Sri Lankas Visumpolitik besteht aus einer Reihe von Gesetzen, Regeln und Vorschriften, in denen festgelegt ist, welche ausländischen Staatsangehörigen das Land besuchen dürfen, welche Art von Visum sie dafür benötigen und welche Voraussetzungen für den Erhalt eines solchen Visums erfüllt sein müssen.

Es gibt keine Länder, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht für Sri Lanka befreit sind. Mit Ausnahme von Diplomaten und bestimmten anderen Personen benötigen alle ausländischen Staatsangehörigen ein Visum.

Sri Lanka hat verschiedene Arten von Visa für Reisende aus verschiedenen Ländern.

Die meisten Reisenden können eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) für Sri Lanka beantragen, indem sie einen einfachen Online-Antrag ausfüllen. Die ETA muss den srilankischen Einwanderungsbeamten bei der Ankunft zusammen mit dem Reisepass vorgelegt werden.

Besucher aus 3 souveränen Staaten (den Malediven, den Seychellen und Singapur) können ein kostenloses Sri Lanka Visum bei Einreise erhalten, ohne dass weitere Anforderungen gestellt werden.

Das Sri Lanka-Visum bei Einreise ermöglicht Reisenden einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (bzw. 60 Tagen für Staatsangehörige der Seychellen). Es ist außerdem möglich, das Visum zu verlängern (auf 90 Tage in einem Jahr für Seychellois; auf 150 Tage für Malediver und Singapurer).

Staatsangehörige von etwa 4 Ländern haben keinen Anspruch auf das ETA oder das Visum bei der Ankunft und müssen daher im Voraus ein Visum bei einer srilankischen Botschaft beantragen.

Nachstehend finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Visumarten für Sri Lanka.

Touristenvisum-Politik für Sri Lanka

Ausländische Staatsangehörige, die zu Tourismus-Zwecken nach Sri Lanka einreisen, können mit einer ETA , einem Konsularvisum oder einem Visum bei Ankunft ins Land einreisen.

Staatsangehörige von rund 170 verschiedenen souveränen Staaten, darunter die USA, Kanada, Japan und alle EU-Länder, können einen ETA Antrag stellen, um eine Reisegenehmigung für Sri Lanka zu erhalten.

Anspruchsberechtigte Bürger können die ETA für Sri Lanka über ein einfaches Online-Formular beantragen und erhalten eine Reisegenehmigung, die elektronisch mit dem Reisepass des Antragstellers verknüpft ist.

Besucher, die mit der ETA einreisen, können sich bis zu 30 Tage in Sri Lanka aufhalten, wobei eine Verlängerung von bis zu 180 Tagen beantragt werden kann.

ETA ist nicht dazu gedacht, um in Sri Lanka zu leben oder zu arbeiten. Ausländer, die in Sri Lanka leben und/oder arbeiten möchten, müssen sich an eine Botschaft wenden, um die entsprechenden Visa und Genehmigungen zu erhalten.

Wer ohne ETA nach Sri Lanka einreist, kann bei der Grenzkontrolle ein Visum erhalten, muss dafür aber in der Warteschlange anstehen, um das Formular auszufüllen und auf die Genehmigung warten.

Berechtigten Reisenden wird empfohlen, die Sri Lanka ETA im Voraus zu beantragen, um diesen Prozess zu beschleunigen.

Bürger aus Ländern, die nicht für ETA oder ein Visum bei der Einreise in Frage kommen, sollten eine srilankische Botschaft aufsuchen, um im Voraus ein Visum für Sri Lanka zu beantragen.

Sri Lanka ETA

Die elektronische Reisegenehmigung (ETA) für Sri Lanka ist eine digitale Form der Reisegenehmigung.

Die Sri Lanka ETA ist für Bürger aus über 230 Ländern erhältlich.

Die ETA erlaubt es ihrem Inhaber, Sri Lanka zu touristischen, geschäftlichen oder Transitzwecken zu besuchen.

Die Sri Lanka ETA kann online beantragt werden. Neben einigen sicherheitsrelevanten Fragen muss der Antragsteller auch einige grundlegende Angaben zur Person, zum Reisepass und zu den Reiseplänen machen.

Der Online-Antrag für die elektronische Reisegenehmigung für Sri Lanka ist schnell und einfach auszufüllen. Die ETA Sri Lanka wird elektronisch mit dem Reisepass des Reisenden verknüpft.

  • Die ETA für Touristen ist eine doppelte Einreisegenehmigung, die dem Besucher einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ab dem Einreisedatum in Sri Lanka erlaubt.
  • Die ETA für Geschäftsreisende ist eine mehrfache Einreisegenehmigung, die es dem Inhaber erlaubt, mehrmals für bis zu 30 Tage pro Einreise nach Sri Lanka einzureisen.
  • Die Transit ETA steht Reisenden auf der Durchreise durch Sri Lanka zur Verfügung , die nicht beabsichtigen, den Flughafen zu verlassen. Sie gilt für Aufenthalte von bis zu 2 Tagen.

Diejenigen, die ihre ETA Reisegenehmigung nicht vor der Abreise beantragen, müssen an der Grenze lange Wartezeiten in Kauf nehmen, um von den Einwanderungsbeamten ein Visum bei der Einreise zu erhalten.

Außerdem gibt es keine Garantie, dass ein Visum bei der Ankunft erteilt wird. Daher ist es am sichersten, sich im Voraus eine ETA-Genehmigung zu besorgen.

ETA-Inhaber, die länger als 30 Tage im Land bleiben möchten, können während ihres Aufenthalts in Sri Lanka eine Verlängerung bei der Visumabteilung des Department of Immigration beantragen.

Nachstehend finden Sie eine Liste der Staatsangehörigkeiten, die für das ETA für Sri Lanka in Frage kommen.

Sri Lanka ETA: Länderliste

  • Afghanistan
  • Ägypten
  • Åland-Inseln
  • Albanien
  • Algerien
  • Amerikanisch Samoa
  • Amerikanisch-Samoa
  • Amerikanische Jungferninseln
  • Andorra
  • Angola
  • Anguilla
  • Antarktis
  • Antigua und Barbados
  • Äquatorialguinea
  • Argentinien
  • Armenien
  • Aruba
  • Aserbaidschan
  • Äthiopien
  • Australien
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Bangladesch
  • Barbados
  • Belgien
  • Belize
  • Benin
  • Bermuda
  • Bhutan
  • Bolivien
  • Bonaire
  • Bosnien und Herzegowina
  • Botswana
  • Brasilien
  • Britische Jungferninseln
  • Britisches Territorium im Indischen Ozean
  • Brunei Darussalam
  • Bulgarien
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cayman-Inseln
  • Chile
  • China
  • Cookinseln
  • Costa Rica
  • Curaçao
  • Dänemark
  • Demokratische Republik Kongo
  • Deutschland
  • Dominica
  • Dominikanische Republik
  • Dschibuti
  • Ecuador
  • El Salvador
  • Eritrea
  • Estland
  • Falklandinseln
  • Färöer Inseln
  • Fidschi Inseln
  • Finnland
  • Föderierte Staaten von Mikronesien
  • Frankreich
  • Französisch-Guayana
  • Französisch-Polynesien
  • Gabun
  • Gambia
  • Georgien
  • Gibraltar
  • Grenada
  • Griechenland
  • Grönland
  • Guadeloupe
  • Guam
  • Guatemala
  • Guernsey
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Guyana
  • Haiti
  • Honduras
  • Hongkong
  • Indien
  • Indonesien
  • Irak
  • Iran
  • Irland
  • Island
  • Isle of Man
  • Israel
  • Italien
  • Jamaika
  • Japan
  • Jersey
  • Jordanien
  • Kambodscha
  • Kanada
  • Kap Verde
  • Kasachstan
  • Katar
  • Kenia
  • Kirgisistan
  • Kiribati
  • Kokosinseln
  • Kolumbien
  • Komoren
  • Kongo
  • Kroatien
  • Kuba
  • Kuwait
  • Laos
  • Lesotho
  • Lettland
  • Libanon
  • Liberia
  • Libyen
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Macau
  • Madagaskar
  • Malawi
  • Malaysia
  • Mali
  • Malta
  • Marokko
  • Marschallinseln
  • Martinique
  • Mauretanien
  • Mauritius
  • Mayotte
  • Mazedonien
  • Mexiko
  • Moldawien
  • Monaco
  • Mongolei
  • Montenegro
  • Montserrat
  • Mosambik
  • Myanmar
  • Namibia
  • Nauru
  • Nepal
  • Neukaledonien
  • Neuseeland
  • Nicaragua
  • Niederlande
  • Niger
  • Niue
  • Nordkorea
  • Nördliche Marianen
  • Norfolk Inseln
  • Norwegen
  • Oman
  • Österreich
  • Pakistan
  • Palästinensisches Autonomiegebiet
  • Palau
  • Panama
  • Papua-Neuguinea
  • Paraguay
  • Peru
  • Philippinen
  • Pitcairninseln
  • Polen
  • Portugal
  • Puerto Rico
  • Republik Zypern
  • Réunion
  • Ruanda
  • Rumänien
  • Russische Föderation
  • Saint Pierre und Miquelon
  • Sambia
  • San Marino
  • São Tomé und Príncipe
  • Saudi-Arabien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Senegal
  • Serbien
  • Seychellen
  • Sierra Leone
  • Simbabwe
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Solomon Inseln
  • Somalia
  • Spanien
  • St Barthélemy
  • St Martin
  • St. Helena
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Martin
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Südafrika
  • Sudan
  • Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln
  • Südkorea
  • Südsudan
  • Surinam
  • Svalbard und Jan Mayen
  • Swasiland
  • Tadschikistan
  • Taiwan
  • Tansania
  • Thailand
  • Timor-Leste
  • Togo
  • Tokelau
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tschad
  • Tschechische Republik
  • Tunesien
  • Türkei
  • Turkmenistan
  • Turks and Caicos Islands
  • Tuvalu
  • Uganda
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Uruguay
  • USA
  • Usbekistan
  • Vanuatu
  • Vatikanstadt
  • Venezuela
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich
  • Vietnam
  • Wallis und Futuna
  • Weihnachtsinsel
  • Weißrussland
  • Yemen
  • Zentral Afrikanische Republik

ETA erforderlich

Die Staatsangehörigen, die ein Visum bei der Ankunft in Sri Lanka erhalten können, haben die Möglichkeit, dieses am Bandaranaike International Airport (BIA) zu beantragen

Reisende aus den folgenden 21 Ländern haben jedoch keinen Anspruch auf ein Sri Lanka Visum bei Einreise und müssen im Voraus eine ETA beantragen, um nach Sri Lanka einreisen zu können:

Afghanistan, Kamerun, Kongo, Demokratische Republik Kongo, Ägypten, Gabun, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Elfenbeinküste, Kenia, Liberia, Mali, Myanmar, Nigeria, Nordkorea, Sierra Leone, Sudan, Syrien.

Sri LankaVisum bei Einreise

Das Sri Lanka Visum bei Einreise ist für Kurzaufenthalte gedacht und kann bei der Ankunft im Land beantragt werden.

Ein Visum bei der Ankunft wird erteilt, wenn der Zweck des Besuchs in Sri Lanka entweder touristisch oder geschäftlich ist.

Besucher, die vor ihrer Reise eine ETA für Sri Lanka beantragt haben, können beschleunigt einreisen und müssen nicht in der Warteschlange für ein Visum bei der Ankunft anstehen.

Reisende aus Übersee, die für ETA in Frage kommen, aber ohne ETA-Reisegenehmigung ins Land kommen, müssen sich an der Grenze anstellen, um bei der Ankunft ein Sri Lanka Visum zu beantragen. Das Visum bei der Ankunft wird direkt ausgestellt.

Staatsangehörige der Malediven und der Seychellen haben keinen Anspruch auf die ETA und müssen bei der Ankunft ein Visum beantragen. Sie erhalten jedoch bei der Ankunft ein kostenloses Visum für Sri Lanka.

Die meisten Visa bei Ankunft berechtigen zu einem Aufenthalt von maximal 30 Tagen und zur zweimaligen Einreise in das Land.

Besucher aus den Seychellen erhalten bei ihrer Ankunft ein Visum, das ihnen einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen erlaubt.

Prüfen Sie anhand der nachstehenden Liste, ob Ihre Staatsangehörigkeit für das Sri-Lanka-Visum bei der Ankunft in Frage kommt

Sri LankaVisum bei Einreise: Länderliste

  • Malediven
  • Singapur

Sri Lanka Visum Einreisevisum verlängern

Es ist möglich, das Sri Lanka Einreisevisum einmalig zu verlängern.

In der Regel ist das Einreisevisum für die meisten Staatsangehörigkeiten 30 Tage lang gültig. Die einzige Ausnahme bilden die Bürger der Seychellen, deren Einreisevisum 60 Tage gültig ist.

Wenn der Reisende jedoch beabsichtigt, länger zu bleiben, kann er sich an die Einwanderungsbehörde in Sri Lanka wenden und eine Verlängerung beantragen.

Das Verfahren umfasst das Herunterladen und Ausfüllen einiger Formulare und den anschließenden Besuch der Einwanderungsbehörde, um den Antrag auf Visumverlängerung einzureichen, was einige Stunden dauern kann.

Das Einreisevisum kann zweimal verlängert werden. Für die meisten Reisenden bedeutet die erste Verlängerung, dass sich die ursprünglichen 30 Tage auf 90 Tage verlängern. Mit der zweiten Verlängerung erhöht sich die Gesamtzeit auf maximal 180 Tage in Sri Lanka.

Seychellen-Besucher können ihr Einreisevisum auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr verlängern.

Reisende von den Malediven und aus Singapur können ihr Visum auf maximal 150 Tage verlängern.

Botschafts- oder Konsular-Visum für Sri Lanka erforderlich

Staatsangehörige von etwa 4 verschiedenen souveränen Staaten müssen ihr Visum für Sri Lanka im Voraus beantragen, so die Visapolitik des Landes. Der Zweck der Reise ist hierbei irrelevant.

Das Visum kann im Voraus bei einer diplomatischen Vertretung Sri Lankas (Botschaft, Hochkommissariat oder Generalkonsulat) beantragt werden, wobei der Antrag persönlich auszufüllen ist.

Dies sollte rechtzeitig vor der geplanten Reise nach Sri Lanka geschehen, damit genügend Zeit für die Bearbeitung des Visumantrags bleibt.

Um ein Botschaftsvisum für Sri Lanka zu erhalten, muss der Antragsteller seine Unterlagen, einschließlich seines Reisepasses, mitbringen.

Der Reisepass muss bei der Ankunft in Sri Lanka noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Die Antragsteller müssen außerdem nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt während ihres Aufenthalts in Sri Lanka zu bestreiten, und einen Nachweis über die Weiterreise (z. B. ein Rückflugticket) vorlegen.

Ausländische Staatsangehörige, die in Sri Lanka leben, studieren und/oder arbeiten möchten, müssen im Voraus ein Visum und die entsprechenden Genehmigungen bei einer srilankischen Botschaft beantragen und (gegebenenfalls) ein Arbeitsangebot vorweisen.

In der nachstehenden Liste finden Sie die Staatsangehörigkeiten, die im Voraus ein Visum bei einer srilankischen Botschaft beantragen müssen.

Botschafts- oder Konsular-Visum für Sri Lanka erforderlich: Länderliste

  • Arabisch-syrische Republik
  • Elfenbeinküste
  • Ghana
  • Kamerun
  • Nigeria

Visumausnahmen für Sri Lanka

Es gibt keine Staatsangehörigkeiten, die bei der Einreise nach Sri Lanka von der Visumspflicht befreit sind. Reisende aus allen Ländern benötigen je nach Herkunft eine ETA, ein Visum bei der Ankunft oder ein Konsularvisum, um die srilankische Grenzkontrolle zu passieren.

Die einzige Ausnahme von dieser Visumpolitik sind Inhaber nicht-gewöhnlicher Reisepässe. So können beispielsweise Staatsangehörige bestimmter Länder, die im Besitz von Diplomaten-, Amts- oder Dienstpässen sind, visumfrei nach Sri Lanka reisen.

Außerdem sind die folgenden Reisenden von der Visumpflicht ausgenommen:

  • Srilankische Doppelstaatsbürger
  • Kinder bis zum Alter von 21 Jahren, die von srilankischen Eltern geboren wurden und deren Geburten gemäß Abschnitt 5(2) des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1948 registriert wurden.
  • In Sri Lanka geborene Kinder srilankischer Eltern unter 21 Jahren, die jetzt im Ausland leben

Disclaimer
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